Selbstverständlich können Sie alle angebotene Behandlungen bei uns auch in Form von Dienstleistungs-Gutscheinen oder auch Geldwert-Gutscheine erwerben.

Grundsätzlich können Gutscheine nur gegen eine Ware oder eine Dienstleistung eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, denn Gutschein sind bei Abschluss des Kaufvertrages für die Einlösung gegen Ware oder Dienstleistung gedacht und können im Nachhinein nicht anders behandelt werden.

Grundsätzlich ist ein Gutschein drei Jahre gültig. Dies ergibt sich daraus, dass zivilrechtliche Ansprüche in drei Jahren verjähren (vgl. §§ 195, 199).

Damit wir mit Ihnen zusammen die beste Lösung für Sie finden können, nehmen Sie doch einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

„Ihre Haut ist das Spiegelbild Ihres Körpers,
Ihres Geistes und Ihrer Seele.“


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